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AGB

Geltungsbereich, Schriftform, Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Kauf- und Werklieferungsverträge („Kaufvertrag“) zwischen der Steel Action GmbH, Köln und ihren Kunden („Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten ausschließlich; AGB´s eines Käufers gelten auch dann nicht, wenn er im Rahmen seiner Bestellung ausdrücklich auf sie verweist oder die Auftragsnahme davon abhängig macht.
Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung für dieselben Käufer auch für künftige Kaufverträge. Änderungen unserer AGB werden wir den Käufern unverzüglich bekannt geben.
Vorrang vor den AGB haben individuelle Vereinbarungen einschließlich Handelsklauseln. Individuelle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Steel Action GmbH. Incoterms und andere internationale Handelsklauseln sind immer gem. der aktuellsten Fassung der ICC Paris auszulegen.
Erklärungen und Anzeigen mit rechtserheblicher Bedeutung, welche nach Vertragsschluss vom Käufer abgegeben werden z. B. Fristsetzungen, Widersprüche, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Es genügt bei vertraglich oder gesetzlich bestimmter Schriftlichkeit von Erklärungen die einfache Wahrung der Textform (z.B. Telefax oder E-Mail).
Ist nichts anderes bestimmt, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer, technische Dokumentationen wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Produkt¬beschreibungen, Prospekte, Betriebs- und Montageanleitungen oder sonstige Unterlagen schriftlich, elektronisch digital oder über Internet überlassen haben, an denen wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die schriftliche Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, das mangels abweichender Bestimmung mindestens 10 Tage gültig bleibt.
Mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware unsererseits kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen von der Bestellung haben keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Kaufvertrages. Dieser bleibt trotz der vorgenannten Abweichungen gültig. Derartige Abweichungen gelten als genehmigt, wenn und soweit der Käufer ihnen nicht unverzüglich widerspricht. Soweit sich Bestellung und Auftragsbestätigung decken gibt es kein Widerspruchsrecht.

Lieferung, Gefahrübergang, Erfüllungsort

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk in Köln ab Werk (exw), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse und in der vereinbarten Versandart. Ist keine Versandart vereinbart, wird diese von uns festgelegt.
Die Versendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Versendung, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der gesetzliche Gefahrübergang wegen Annahmeverzugs, sowie sonstigen für uns aus dem Annahmeverzug folgenden Rechte sonstigen Mehraufwendungen bleibt unberührt.
Teillieferungen von uns sind statthaft soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

Lieferfrist, Lieferverzug

Die Lieferfrist wird von uns im Rahmen der Auftragsbestätigung angegeben, oder individuell vereinbart. Keinesfalls beginnt die Lieferfrist vor Klärung aller Einzelheiten des Vertrags und Beibringung aller zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen wie z. B. Waffenhandels- oder Importerlaubnis durch den Käufer oder Ausfuhrgenehmigung durch den Verkäufer.
Können wir eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), teilen wir dies dem Käufer unverzüglich mit, und zwar unter Benennung des Grundes der Verzögerung und ggf. der neuen, voraussichtlichen Lieferfrist. Ist die Leistung überhaupt nicht mehr bzw. auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir in diesem Fall unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt insbesondere vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, wenn weder uns noch den Vorlieferanten ein Verschulden trifft oder wir von vornherein nicht zur Beschaffung verpflichtet waren sowie in Fällen höherer Gewalt oder neuer gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Embargo) Die Rechte des Käufers im Falle des Lieferverzugs bleiben unberührt.
Die Voraussetzungen des Lieferverzugs bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch ist in allen Fällen eine schriftliche Mahnung des Käufers erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet gelieferten Ware, insgesamt jedoch höchstens 5% des vertraglichen Lieferwerts. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer durch den Verzug gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Im Übrigen ist der Käufer im Falle unseres Lieferverzugs nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, also in der Regel nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung gem. Ziffer 9. sowie unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit) bleiben unberührt.

Kaufpreis, Nebenkosten, Fälligkeit

Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar
„ab Werk“, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben (z. B. Zölle, Gebühren). Weiterhin hat der Käufer sonstige Nebenkosten des Kaufs, insbesondere im Einzelfall berechnete Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten, zu tragen.
Der Kaufpreis incl. Nebenkosten ist gegen Rechnung vor Lieferung der Ware sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig (Vorkasse). Bei individuellen Vereinbarungen gelten diese.
Alle Zahlungen sind in Euro € zu leisten und erfolgen per Banküberweisung auf unsere in der Rechnung genannte Bankverbindung.

Zahlungsverzug, Gegenrechte

Mit Ablauf der Zahlungsfrist gem. Ziffer 4 kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz – vorbehaltlich weitergehenden Verzugsschadens – zu verzinsen. Der Anspruch gem. § 353 HGB auf kaufmännischen Fälligkeitszins bleibt unberührt.
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Gegenrechte des Käufers insbes. gem. Ziffer 8 unberührt.
Wird nach dem Abschluss des Kaufvertrages erkennbar, dass die uns zustehenden Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet sind/werden, z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über Einzelanfertigungen oder Sonderanfertigungen, können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgen.
Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in voller Höhe zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 6(2) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf schriftliches Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Untersuchung, Genehmigung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) und der folgenden Regelungen unverzüglich auf Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) zu untersuchen und auch einem Mangelverdacht mit zumutbarem Aufwand nachzugehen.
Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgt.
Unabhängig von vorstehender Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung schriftlich bei uns anzuzeigen. Transportschäden sind, sofern möglich, darüber hinaus auch unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und im Empfangsbekenntnis zu vermerken.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des nicht angezeigten Mangels als genehmigt. Außerdem kann dies Schadensersatzansprüche auslösen.

Mängelansprüche des Käufers

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB) sowie von uns zusammen mit der Ware gelieferte Herstellergarantien. Herstellergarantien gelten jedoch, sofern nichts anderes vereinbart, nur gegenüber dem Letztverbraucher; der Käufer kann sich hierauf nicht berufen.
Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Kaufvertrages sind oder von uns, insbesondere im Internet oder Katalogen, öffentlich bekannt gemacht wurden. Für öffentliche Äußerungen Dritter, z. B. Werbeaussagen von Zulieferern oder Händlern, übernehmen wir keine Haftung. Mangelhaftigkeit ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen. Hier gilt für die Lieferung ausdrücklich deutsches Recht. Im Ausland übliche Produktanforderungen, insbesondere dem Bestimmungsland des Produkts, finden nur Berücksichtigung wenn wir vorher davon in Kenntnis gesetzt wurden und dies ausdrücklich schriftlich genehmigt haben.
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen der Lieferung von der bestellten, besichtigten oder in Katalogen oder unserer Homepage abgebildeten oder beschriebenen Ware (z. B. Farbschattierungen, Holzmaserung usw.) stellen keinen Mangel dar.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir wählen, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises einstweilen zurückzubehalten.
Der Käufer hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Der Erfüllungsort all dieser Leistungen ist unser Firmensitz in Köln.

Wenn ein Mangel vorliegt tragen wir die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Dies sind Arbeits- und Materialkosten, dies sind ausdrücklich nicht: Ausbau- und Einbaukosten sowie Wege- und Transportkosten. Stellt sich ein Mangel und somit dessen Beseitigung als unberechtigt heraus, können wir Kostenersatz vom Käufer verlangen.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine angemessene Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen oder diese Frist gesetzlich entbehrlich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Bestehen an der Ware geistige Eigentumsrechte Dritter, die der bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware durch den Käufer entgegenstehen oder diese beeinträchtigen, gilt dies als Rechtsmangel. Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir insbesondere berechtigt, den Mangel durch Einholung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Käufers, durch Änderung der Ware oder durch ihren Austausch gegen eine rechtsmängelfreie Ware zu beheben.
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln (Gewährleistungsfrist) ein Jahr ab Ablieferung. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind Mängelansprüche ausgeschlossen; gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 479 BGB) bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 9 verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Schadenersatzansprüche des Käufers oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe vorstehender und folgender Bestimmungen und sind im Übrigen ausgeschlossen. Zu einer Untersuchung der von uns in der Ware verarbeiteten Komponenten sind wir gegenüber dem Käufer im Regelfall nicht verpflichtet. Besteht eine solche Pflicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls so ist es keine wesentliche Vertragspflicht. Für den Herstellungsprozess unserer Zulieferer übernehmen wir keine Verantwortung.

Schadensersatz, Rücktritt

Auf Schadensersatz haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haben wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
-für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
-für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Gehilfen. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.

Wegen der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Das Rücktrittsrecht des Käufers bei Lieferverzug durch uns bleibt, einschließlich der gesetzlichen Regelung zur Beweislast, unberührt. Im Übrigen gelten für Rücktritts- und Kündigungsrechte die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Soweit ein Rücktrittsrecht des Käufers nicht besteht, bedarf ein einseitiger Aufhebungswunsch des Käufers („Storno“) unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Wir behalten uns eine solche Zustimmung nur unter der Bedingung der vorherigen Zahlung einer angemessenen Entschädigung von mindestens 8 % des Nettokaufpreises vor.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Außenwirtschafts- und Waffenrecht

Der Handel und die Herstellung auch Ankauf, Verkauf, Weiterverkauf und der sonstige Umgang mit der Ware einschließlich damit verbundener Technologie, Software oder Dokumentation kann dem Außenwirtschafts- bzw. Exportkontrollrecht Deutschlands, der EU, der USA und weiterer Staaten unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargoländer, an gelistete Personen bzw. an Personen, die die Lieferungen und Leistungen militärisch oder zweckentfremdet verwenden, kann verboten oder genehmigungspflichtig sein. Der Umgang mit Waffen und Munition unterliegt in Deutschland und im Ausland speziellen gesetzlichen Vorschriften.
Der Käufer erklärt uns gegenüber ausdrücklich sich jederzeit gesetzestreu zu verhalten und alle für ihn geltenden nationalen und internationalen Vorschriften insbesondere des Außenwirtschafts- und Waffenrechts einzuhalten. Ankauf, Handel, Einfuhren, Ausfuhren, Durchfuhren und Verbringungen nur dann durchzuführen wenn er im Besitz aller hierfür jeweils erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen ist. Der Käufer stellt uns bei unsachgemäßem, schuldhaftem eigenem Handeln von Ansprüchen Dritter frei. Die Einforderung von Schadenersatz unsererseits gegenüber dem Käufer bei derartigem Vorgehen ist statthaft.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Rechtswahl, Gerichtsstand

Für alle aus dem Geschäftsverkehr mit der Steel Action GmbH sich ergebenden Rechtsbeziehungen gilt das bunsdeutsche Recht unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechtes insbesondere des UN-Kaufrechts. Der Eigentumsvorbehalt unterliegt dem Recht am jeweiligen Lagerort der Kaufsache, soweit dbundesdeutsches Recht keine Anwendung findet oder die Anwendung deutschen Rechtes unzulässig oder unwirksam ist.

Gerichtsstand für alle Parteien ist das Amts- bzw. Landgericht Köln, Deutschland.